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Kosten

Als approbierte Psychotherapeutin in einer Privatpraxis ist meine Abrechnungsgrundlage die Gebührenordnung für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen (GOÄ/GOP).

 

Jede Rechnung wird persönlich für Sie erstellt und alle Leistungen sind im Einzelnen darin aufgeführt. Die Kosten je Sitzung (in der Regel 50 Minuten) können je nach Aufwand variieren. Vereinzelt können für Leistungen wie z.B. Befundberichte separate Kosten entstehen.

Finden Sie hier mehr Informationen zur Abrechnung für: Private Krankenversicherung, Beihilfe, Selbstzahler, Bundeswehr und Gesetzliche Krankenkasse.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat krankenversichert sind, wird die Psychotherapie in der Regel von der Versicherung übernommen. Es hängt jedoch von ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen bezahlt werden. Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. So kommt es beispielsweise vor, dass nur ein Teil des Honorars pro Sitzung erstattet wird, dass ihre Kasse grundsätzlich nur eine bestimmte Anzahl psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr bezahlt oder dass die Kosten vollständig übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Bedingungen. Sollte eine Behandlungsvertrag zustande kommen, stelle ich Ihnen eine Privatrechnung, die Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen. Eventuell ist eine private Zuzahlung erforderlich. Alle privaten Krankenversicherungen setzen eine Approbation, manche auch einen Arztregistereintrag Ihres Psychotherapeuten/in voraus. Beide Kriterien werden von mir erfüllt. 

Beihilfe

Die Beihilfestelle erstattet bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung nach Antrag Ihres Psychotherapeuten/in einen Teil der Kosten, der Rest wird nach Antrag von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie bei der Beihilfestelle und danach bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und erstatten lassen können.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis auch selbst übernehmen. In diesem Fall haben Sie keine Formalitäten zu beachten und unterliegen keinen Einschränkungen. Es werden keine Daten an Ihre Krankenkasse oder eine andere Institution übermittelt. Dauer und Frequenz der Therapiestunden können nach meiner fachlichen Einschätzung und entsprechend Ihrer Bedürfnisse individuell vereinbart werden. 

Bundeswehr

Als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr können Sie in meiner Praxis behandelt werden. Dies regelt die Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) aus dem Jahr 2013. Im Vorfeld ist jedoch immer eine Überweisung durch einen Truppenarzt erforderlich. Zur Erläuterung des weitern Vorgehens nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. 

Gesetzliche Krankenkasse

Ich führe eine Privatpraxis und kann deshalb nur in besonderen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sollten Sie Interesse an einer Psychotherapie bei mir haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach den Voraussetzungen für eine außervertragliche Psychotherapie (nach dem sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“). 

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